Wird in einem Beschlussverfahren die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung angegriffen, so ist die Aussetzung eines Individualverfahrens, bei dem die Parteien um Ansprüche aus dieser Betriebsvereinbarung streiten, in der Regel nicht ermessensfehlerhaft.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Aussetzung eines Individualverfahrens und die Frage der Vorgreiflichkeit