Außerordentliche Kündigung – Umfang der notwendigen Unterrichtung des Betriebsrats

Die Wahrung der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB gehört nicht zu den „Gründen für die Kündigung“ iSv. § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, über die der Arbeitgeber den Betriebsrat unterrichten muss.

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Außerordentliche Kündigung – Umfang der notwendigen Unterrichtung des Betriebsrats

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