Die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers ist nicht schon deswegen sittenwidrig, weil sie vom Arbeitnehmer ohne eine Gegenleistung in einer wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers übernommen wird.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Arbeitnehmerbürgschaft ohne Gegenleistung für Verbindlichkeiten seines Arbeitgebers nicht per se sittenwidrig