Antrag der GDL zur Anwendung ihrer Tarifverträge im einstweiligen Verfügungsverfahren zurückgewiesen

Das ArbG Berlin hat den Antrag der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (AGV MOVE) betreffend Unternehmen der Bahn als Mitglieder des AGV MOVE auf Anwendung der von der GDL abgeschlossenen Tarifverträge zurückgewiesen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Antrag der GDL zur Anwendung ihrer Tarifverträge im einstweiligen Verfügungsverfahren zurückgewiesen

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