Der Solocellist eines Sinfonieorchesters kann einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an einem Probespiel haben. Für die von § 40 Abs. 3 des Tarifvertrages für die Musiker in Kulturorchestern vom 31.10.2009 verlangte Unentbehrlichkeit aus künstlerischen Gründen kommt es nicht auf die Bedeutung des Konzerts, sondern darauf an, ob das gespielte Repertoire von jedem ausgebildeten Konzertmusiker gespielt werden kann oder weitergehende Fertigkeiten verlangt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Anspruch auf bezahlte Freistellung für Probespiel eines Solocellisten