Der Anspruch von Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung wird nicht durch die Anordnung verletzt, vorübergehend Dienst im Home-Office zu leisten. Das hat das VerwG Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Anordnung von Home-Office verstößt nicht gegen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung