Eltern können ihren Verdienstausfall einklagen, wenn kommunale Träger nicht in der Lage sind, ausreichend Betreuungsplätze bereit zu stellen. Das geht aus mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Die gesetzgeberische Entscheidung billige der öffentlichen Hand keinen »Kapazitätsvorbehalt« zu, so die Mahnung der obersten Richter an Kommunen.
Quelle: Arbeitsrecht.de
Link: Amtsthaftung: Kommunen müssen für fehlende KiTa-Plätze einstehen