Für einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 765a ZPO ist auch dann das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig, wenn es um die Vollstreckung aus arbeitsgerichtlichen Titeln geht.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Amtsgericht für Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 765a ZPO auch bei Vollstreckung aus arbeitsgerichtlichen Titeln zuständig