Die Amtsenthebung eines Betriebsratsmitglieds kann nicht mittels einer einstweiligen Verfügung per Eilverfahren erreicht werden. Das Betriebsratsgremium muss abwarten, bis eine gerichtliche Entscheidung über die Amtsenthebung rechtskräftig ist. Erst dann ist die Maßnahme wirksam. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hervor.
Quelle: Arbeitsrecht.de
Link: Amtsenthebung: Wenn Betriebsräte streiten