Altersgrenze von Schiedsrichtern im Profifußball diskriminierend

Einem Schiedsrichter steht eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zu, wenn er aufgrund des Erreichens der Altersgrenze von 47 Jahren nicht mehr in die Schiedsrichterliste des DFB aufgenommen worden ist. Es ist willkürlich und daher nach den Regeln des Antidiskriminierungsgesetzes nicht gerechtfertigt, auf eine feste Altersgrenze von 47 Jahren abzustellen. Adäquate und ggf. wiederholte Leistungstests und -nachweise sind gegenüber einer starren Altersgrenze vorzugswürdig.

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