Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen zu einer Kündigung wegen einer groben menschenverachtenden Äußerung (hier: Betitelung eines dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten “Ugah, Ugah!”) nicht zur Entscheidung angenommen. Die arbeitsgerichtlichen Entscheidungen, wonach die Äußerung eine menschenverachtende Diskriminierung darstellt, die sich nicht unter Berufung auf Art. 5 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt, sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Affenlaute gegenüber dunkelhäutigem Kollegen: Verfassungsbeschwerde zu arbeitsrechtlicher Kündigung erfolglos