Der Bundesrat hat am 8.10.2021 der Verordnung des BMAS u.a. zur Änderung der Wahlordnung (WO) zugestimmt. Mit der Verordnung werden die durch das im Juni 2021 in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz eingeführten Änderungen in der Wahlordnung und der Wahlordnung Seeschifffahrt umgesetzt. U.a. wird für den Wahlvorstand rechtssicher die Möglichkeit geschaffen, Sitzungen per Video- und Telefonkonferenz durchzuführen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Änderungen der Wahlordnung der Betriebsratswahl: Bundesrat stimmt zu