Das LAG Berlin hat die außerordentliche Kündigung eines brandenburgischen Lehrers, der die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ablehnte, für wirksam erachtet.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Ablehnung der Maskenpflicht kann Kündigung eines Lehrers rechtfertigen