Das SG Stuttgart hat entschieden, dass aus Rumänien angeworbene Betreuungskräfte, die an private Haushalte vermittelt werden, bei der Firma, die die Vermittlung vornimmt, abhängig beschäftigt sein können.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Abhängige Beschäftigung von aus Rumänien angeworbenen Betreuungskräften