Unsere Anwälte

Peter d’Oleire Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht

Familie und Erben – die eigene Zukunft sichern

In Deutschland werden immer mehr Ehen geschieden. Familiäre Konflikte sollten möglichst durch eine einvernehmliche Lösung beigelegt werden. Deshalb liegt ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit zunächst in außergerichtlichen Verhandlungen. Bereits seit mehr als 25 Jahren bringe ich meine Kompetenz sowohl als Fachanwalt für Familienrecht als auch im Erbrecht in gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen ein.

Ferner berate ich vorsorgend beim Abschluss von Eheverträgen (Unterhalt, Gütertrennung, erbrechtliche Gestaltungen) sowie Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen, auch bei nichtehelichen und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.

Insbesondere in folgenden Beratungsgebieten können Sie auf meine Erfahrung setzen:

Das Top-Thema im Familienrecht ist die Scheidung und was damit zusammenhängt. Doch auch Eheverträge, Adoptionen, Alimente und Unterhalt sowie Sorgerecht und Besuchsrecht fallen in diesen Bereich. Nicht zu vergessen die steuerlichen Regelungen für Zugewinngemeinschaften oder bei Gütertrennung.

Im Familienrecht befasse ich mich den verschiedensten Fragestellungen:
Gilt das Trennungsjahr erst, wenn ich in eine eigene Wohnung gezogen bin? Wie lange dauert eine Adoption oder Auslandsadoption? Wo ist der Unterschied zwischen Alimenten und Unterhalt? Müssen Alimente auch für adoptierte Kinder gezahlt werden?
Wie viele Besuche gelten als angemessen? Wird die Kleidung, die ich meinem Kind im gemeinsamen Urlaub gekauft habe, auf die Unterhaltszahlung angerechnet?

Ein Antrag auf Scheidung kann ausschließlich von einem Rechtsanwalt gestellt werden (Rechtsanwaltspflicht) – auch, wenn Sie sich einvernehmlich trennen wollen und/oder einen Ehevertrag abgeschlossen haben. Ich berate Sie gern bereits vor diesem Moment – je eher Sie mich hinzuziehen, desto besser und schneller kann ich mir ein Bild der Situation machen, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt. Darüber hinaus bin ich Ihnen bei der Berechnung von möglichen Unterhaltsansprüchen behilflich.

Auch bei allen anderen Fragen rund um das große Thema Scheidung oder zu Ehegattenunterhalt, Vaterschaftstest oder Vormundschaft: Ich berate Sie, wenn es drauf ankommt – vorsorgend bei Abschluss entsprechender Verträge oder Vereinbarungen sowie bei Auseinandersetzungen, um Ihre Interessen außergerichtlich oder gerichtlich zu vertreten.


Kann ein Stiefvater Sorgerecht beantragen? Richtet sich die Unterhaltshöhe immer nach der Düsseldorfer Tabelle oder können wir eigene Vereinbarungen treffen? Was bedeutet „unterhaltsrelevant“? Wann wird der Unterhalt an die Lebensverhältnisse und Einnahmensituationen angepasst?

Sorgerechtsstreitigkeiten sollten immer kindeswohldienlich sein, sowohl im Bezug auf die Personensorge als auch die Vermögenssorge. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihres Sorgerechts gegen die andere Partei. Darüber hinaus berate ich Sie bei Streitigkeiten zum Kindesunterhalt, Familienunterhalt, Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt) und zum nachehelichen Unterhalt (Unterhalt nach der Scheidung). Bei Uneinigkeit über Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinngemeinschaft) führe ich für Sie eine Klärung herbei.


Welche Komponenten gehören in einen Ehevertrag? Kann ich eine Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung auch noch abschließen, wenn wir schon getrennt leben?

Ein Ehevertrag regelt bereits im Voraus, was die Ehepartner bei einer Trennung oder Scheidung erwartet. Mit dieser Rechtssicherheit können unangenehme und lange Auseinandersetzungen vermieden oder reduziert werden. Ich verstehe einen Ehevertrag nicht als schlechtes Omen. Vielmehr wird er zu einem Zeitpunkt geschlossen, in dem die Fronten noch nicht vergiftet sind. Das kann selbstverständlich auch nach der Eheschließung sein.

Ich berate Sie vorsorgend beim Abschluss von Eheverträgen (Unterhalt, Gütertrennung, erbrechtliche Gestaltungen) sowie Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen, auch bei nichtehelichen und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Gern prüfe ich Ihre Verträge in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität.


Muss ein Testament handschriftlich verfasst sein oder genügt die eigenhändige Unterschrift? Erlischt das Berliner Testament automatisch bei Scheidung? Kann ein Minderjähriger ein Testament errichten? Ist ein mündliches Testament (Nottestament) zulässig?
Muss ein Erbvertrag von einem Anwalt oder Notar beglaubigt werden? Kann der Vererber  den Erbvertrag einseitig ändern?
Wie kann ich eine Schenkung rückgängig machen? Welche Möglichkeiten gibt es, möglichst viel Erbmasse bereits zu Lebzeiten an die nächsten Generationen weiterzugeben?
Gehört mir als Erbe auch der digitale Nachlass, also E-Mailkonten, Social-Media-Accounts in sozialen Medien, Webseiten des Verstorbenen oder ähnlich?
Muss ich als Erbe eine Steuererklärung für den Erblasser abgeben?

„Schenke Blumen zu Lebzeiten“ lautet (verkürzt) die Textzeile eines Gedichts. Doch auch in der Zeit danach gibt es viel zu organisieren. Ein Testament regelt die Verteilung des Erbes an die Personen, die der Erblasser ausgewählt hat. Liegt keins vor, gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Ich berate Sie, wenn Sie ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen möchten, damit Ihr Nachlass klug geregelt ist. Gleichzeitig erfüllt Ihr letzter Wille dann auf jeden Fall die gesetzlichen Vorschriften in Form, Inhalt und bei der Aufbewahrung – und ist damit rechtlich gültig.
Insbesondere, wenn Sie ein umfangreiches Vermögen vererben werden, ist ein Testament ratsam. Gleiches gilt, wenn sich Ihr Vermögen ganz oder teilweise im Ausland befindet. Ist ein Unternehmen Teil der Erbmasse, sollte gemeinsam mit dem Erben ein Erbvertrag aufgesetzt werden.

Haben Sie geerbt, unterstütze ich Sie dabei, ihren Erbanteil durchzusetzen oder berate Sie, ob es sinnvoll ist, das Erbe anzunehmen. Bisweilen ist es hilfreich, sich bereits im Vorfeld mit dem Erblasser zusammenzusetzen und über Schenkung und/oder Abfindung zu sprechen, damit Ihr Sie möglichst wenig Erbschaftssteuer zahlen müssen.


Wie hoch ist ein Verwarnungsgeld für einen Fußgänger, der ständig auf sein Smartphone schaut? Nach welcher Zeit darf ich mich nach einem Parkrempler vom Unfallort entfernen, wenn ich meine Adresse hinter den Scheibenwischer gesteckt habe?
Darf ich die „Sofortkasse“ bei einem manuellen Blitzer ablehnen? Kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben, wenn ich glaube, dass die Messung des Blitzers ungenau war?
In welchem Zeitraum muss ich die Einträge ins Fahrtenbuch vornehmen?
Wonach berechnet sich das Schmerzensgeld oder der Schadenersatz, wenn ich einen Unfall verursacht habe?

Das Verkehrsrecht untergliedert sich in Verkehrsstrafrecht und Verkehrszivilrecht sowie öffentliches, privates und allgemeines Verkehrsrecht. In all diesen Bereichen berate und vertrete ich Sie zuverlässig.

Wenn Ihnen aufgrund eines Verkehrsdelikts ein Bußgeld, Fahrverbot, der Führerscheinentzug oder im schlimmsten Fall sogar eine Haftstrafe droht, prüfe ich, ob die Forderung rechtmäßig ist und lege andernfalls Einspruch ein. Wird Ihnen eine Verkehrsstraftat – etwa Nötigung im Straßenverkehr, Unfallflucht, Fahren trotz Fahrverbot, Fahren unter Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfluss oder fahrlässige Körperverletzung oder Tötung – vorgeworfen, nehme ich für Sie Akteneinsicht und unterstütze Sie im Verfahren. Gleiches gilt, wenn ein Strafverfahren gegen Sie bereits eingeleitet wurde. Insbesondere, wenn Sie Berufskraftfahrer oder Berufspendler sind, rate ich Ihnen im Fall eines Autounfalls, einen Anwalt aufzusuchen.

Nach einem Autounfall handle ich in Ihrem Sinne, beispielsweise im Umgang mit der gegnerischen Versicherung, wenn diese Ihnen eine Regulierung anbietet, mit Gutachtern, Werkstätten oder Mietwagenfirmen. Gleichzeitig prüfe ich, ob Sie Anspruch auf Verdienstausfall, Erwerbsschäden, Rentenansprüche oder Heilungskosten geltend machen können.

Schneller Rechtsbeistand ist oft entscheidend!
Häufig entscheiden juristische Erfahrung und zu welchem Zeitpunkt Sie einen Anwalt einschalten über Sieg oder Niederlage im Verfahren. Zögern Sie nicht – Ich berate Sie vorsorgend und vertrete Ihre Interessen bei Auseinandersetzungen außergerichtlich oder gerichtlich.


Als Ordnungswidrigkeit zählen in Deutschland geringfügige Gesetzesverstöße ohne kriminellen Inhalt. Sie werden mit einer Geldstrafe geahndet.

Wonach richtet sich die Höhe der Geldbuße? Spielen die persönlichen Umstände des Täters dabei eine Rolle? Inwieweit werden der Gefährdungsgrad oder die Häufigkeit gleichartiger Verstöße bei der Beurteilung einkalkuliert? Kann eine Ordnungswidrigkeit in eine Straftat oder gar in eine Gefängnisstrafe „umgewandelt“ werden?

Die wohl bekanntesten Ordnungswidrigkeiten kommen aus dem Verkehrsrecht, etwa das Falschparken, Parken ohne Parkscheibe oder das Ablesen der Uhrzeit von einem Handy während der Fahrt.
Doch auch in Unternehmen und Verwaltungen kommt es zu Ordnungswidrigkeiten, wenn beispielsweise die betriebliche Aufsichtspflicht durch Inhaber, Vertreter oder Führungskräfte verletzt wird.

Bei allen Fällen, in denen Sie einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt werden, beantrage ich Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde, um genaueres über den Tatvorwurf zu erfahren. Hilfreich ist dies, bevor Sie sich gegenüber den Ermittlungsbehörden äußern.

Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten sowie Punkte in Flensburg verhängt werden. Wird ein Fahrverbot gegen Sie ausgesprochen – etwa bei Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung oder wiederholten Verkehrsverstößen (Abstand, Überholen, etc.), – prüfe ich für Sie die Sach- und Rechtslage. Basierend auf meiner Einschätzung, ob Aussicht besteht das Fahrverbot abzuwenden, bestimmen Sie, ob wir ein Verfahren auf Einstellung oder Minimierung des Fahrverbots beantragen wollen.


Eng mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht verbunden ist das Strafrecht. Hier hinein zählen Delikte wie Diebstahl, Beleidigung, Betrug, Stalking oder verschiedene Formen von Gewaltanwendung.

Unterliegt Beleidigung auch gegen Zivilpersonen dem Strafrecht oder nur bei Beamten?
Ist es sinnvoll, zeitnah einen Anwalt aufzusuchen, wenn jemand gedroht hat, mich anzuzeigen? Was muss ich tun, wenn mich mein Chef beleidigt hat?
Kann ich in Berufung gehen, wenn ich auch noch die Verfahrenskosten tragen soll, obwohl ich schon zu einer Geld- oder Gefängnisstrafe verurteilt worden bin? Brauche ich bei einem Berufungsverfahren einen neuen Rechtsbeistand?
Kann ich einen Ebay-Verkäufer wegen Betrugs verklagen, weil er meine Ware – trotzdem ich sie bezahlt habe – nicht verschickt?
Gehen Sie straffrei aus, wenn Sie Ihrer Versicherung bei einer Schadensregulierung nicht ganz die Wahrheit gesagt haben?
Bin ich Täter im strafrechtlichen Sinne, wenn ich einen Autounfall verursache, nachdem ich über eine rote Ampel gefahren bin?

Als Anwalt im Bereich Strafrecht betreue ich Sie als Individualverteidiger oder Unternehmensverteidiger. Darüber hinaus berate ich Sie präventiv, um strafrechtliche Risiken zu vermeiden – also im Bereich Compliance.

Fühlen Sie sich als Opfer einer Straftat, prüfe ich, ob der Sachverhalt für eine Strafanzeige ausreichend ist. Sollte dies der Fall sein, arbeite ich den Sachverhalt für Sie so auf, dass Ihre Strafanzeige eine valide Grundlage für die Ermittlungsbehörden darstellt.

Schneller Rechtsbeistand ist oft entscheidend!
Zögern Sie nicht, wenn Sie eine Rechtsberatung im Bereich des Strafrechts oder einen Strafverteidiger benötigen. Häufig entscheiden juristische Erfahrung und zu welchem Zeitpunkt Sie einen Anwalt einschalten über Sieg oder Niederlage im Verfahren.

Rechtsanwalt Peter d’Oleire ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.


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