Zusammenstoß mit verbotswidrig geparktem Fahrzeug

Nach Urteil des OLG Frankfurt kann der Halter eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs mit für einen Schaden verantwortlich sein kann, wenn ein anderer Fahrer bei Dunkelheit gegen das geparkte Fahrzeug stößt und dieses beschädigt.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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