Nach Urteil des Amtsgerichts Freyung sind Anwaltskosten nicht zu ersetzen, wenn der Geschädigte selbst Rechtsanwalt ist, er sich selbst vertritt und es sich um einfach gelagerten Fall mit von vornherein feststehender Haftung handelt.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Urteil: Vorgerichtliche Anwaltsgebühren in eigener Sache