Ein Autofahrer stellte in einer Portalwaschanlage sein Fahrzeug ab und startete den Waschvorgang. Während des Trocknungsvorgangs kollidierte der Luftbalken mit der Windschutzscheibe und beschädigte sie. Ursache war ein defekter Sensor. Er verlangt vom Betreiber Schadensersatz. Zu Recht?
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Autoschaden – Defekter Sensor in einer Autowaschanlage