Hier finden Sie Artikel aus dem Bereich Betriebsverfasssungsrecht.
Rückforderung von Schulungskosten: AGB-Recht als international zwingendes Recht
Ein Formulararbeitsvertrag ist auch bei einer anderweitigen Rechtswahl durch die Parteien (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Rom I-VO) einer AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB) zu unterziehen, wenn ohne die Rechtswahl deutsches Recht anzuwenden wäre. Ist danach eine den Arbeitnehmer belastende Vertragsklausel unwirksam, erübrigt sich der ansonsten erforderliche Günstigkeitsvergleich. Das Recht der AGB etabliert als
Gefahr des institutionellen Rechtsmissbrauchs: Öffentlicher Arbeitgeber darf Risiko der Befristungskontrollklage bei Stellenbesetzung miteinbeziehen
Die Entscheidung eines öffentlichen Arbeitgebers, nur Bewerber in die Auswahl für eine befristet zu besetzende Stelle einzubeziehen, bei denen nicht die naheliegende Möglichkeit besteht, dass eine weitere Sachgrundbefristung des Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen eines institutionellen Rechtsmissbrauchs erfüllt, ist Teil der dem Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG vorgelagerten Organisationsentscheidung. Bei einer Sachgrundbefristung ist der öffentliche
Zur hinreichenden Bestimmtheit eines Weiterbeschäftigungstitels
Ein Weiterbeschäftigungstitel ist nur dann hinreichend bestimmt und damit vollstreckbar, wenn ein Berufsbild angegeben ist (Anschluss an BAG v. 5.2.2020, 10 AZB 31/19). Ein Weiterbeschäftigungsantrag mit dem Zusatz „zu einer bestimmten Vergütung“ ist unzulässig. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Zur hinreichenden Bestimmtheit eines Weiterbeschäftigungstitels
Zwangsvollstreckungsmaßnahme in Form der Weiterbeschäftigung
Das LAG Köln hat sich vorliegend mit einer Einzelfallentscheidung zur Zwangsvollstreckung aufgrund eines Titels auf Weiterbeschäftigung als Produktionsleiter befasst. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Zwangsvollstreckungsmaßnahme in Form der Weiterbeschäftigung
Zur Einsetzung einer Einigungsstelle wegen eines Anspruchs auf mobiles Arbeiten im Ausland
Das LAG Köln hat sich vorliegend mit den Reglungen in einer Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten im Ausland befasst. Dabei hatte sich das LAG insbesondere mit der Frage der Anrufung einer Einigungsstelle und einer Einzelfallentscheidung nach § 100 ArbGG auseinanderzusetzen. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Zur Einsetzung einer Einigungsstelle wegen eines Anspruchs auf mobiles Arbeiten im Ausland